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Henrike Kreft

Lebensmittelchemikerin

Boden

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Wir bieten von den fachkundigen Probenahmen (nach LAGA PN 98) über qualifizierte Analysen im Labor, Aufbereitung der Daten, Bewertung der Ergebnisse und Gutachten alles aus einer Hand.

Das bwl ist nach dem §18 Satz 1 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und §17 (1) Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) eine zugelassene Untersuchungsstelle.