Identifikationsanalyse von Aufbereitungsstoffen im Wasserwerk

- Aluminiumsulfatbehälter im Wasserwerk
Wir verfügen über langjährige, umfangreiche Erfahrung zur Untersuchung der Produktqualität von Aufbereitungsstoffen in Wasserwerken. Nach § 11 der TrinkwV 2001 dürfen bei der Aufbereitung nur Stoffe eingesetzt werden, die für die Trinkwasseraufbereitung zugelassen sind und in der UBA-Liste aufgeführt sind.
In dieser UBA-Liste ist neben dem Verwendungszweck die jeweilige DIN mit den Reinheitsanforderungen und der erforderlichen Analysenmethodik aufgeführt. Auch der DVGW hat im Arbeitsblatt W 204 Regeln zur Überprüfung der Produktqualität erstellt. Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist jeder Wasserwerksbetreiber verpflichtet die Produktqualität der im Wasserwerk eingesetzten Aufbereitungsstoffe zu überwachen.
Unser Labor verfügt über die entsprechende Analytik um die geforderte Reinheitskriterien dieser Aufbereitungsstoffe in den verschiedenen Matrices überwachen zu können. Als weiteren Service bieten wir an Rückstellproben von allen von uns untersuchten Aufbereitungsstoffen für ein halbes Jahr in unserem Hause kostenlos zu lagern und anschließend zu entsorgen.
Folgende Aufbereitungsstoffe können bei uns zur Zeit untersucht werden:
- Polyaluminiumchlorid, Aluminiumsulfat, Eisen-(III)-chloridsulfat, anionische und nichtionische Polyarcylamide
- Calciumcarbonat, Natriumcarbonat, Weißkalk, Kalkmilch, Halbgebrannter Dolomit
- Salzsäure, Schwefelsäure, Natriumhydroxid
- Natriumchlorit
- Aktivkohle

