Mikrobiologie
Die Qualität des Trinkwassers ist maßgeblich von der internen Hausinstallation abhängig.
Dafür trifft den Hauseigentümer die Verantwortung, denn das Wasserversorgungsunternehmen
ist lediglich bis zum Übergabepunkt (Wasseruhr) für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich.
Nach dem Wasserzähler ist der Betreiber oder Eigentümer der Hausinstallation für die Qualität
des Trinkwassers bis zum letzten Wasserhahn (Zapfstelle) verantwortlich.
Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 01.11.2011 sind erstmalig alle Großanlagen
zur Trinkwassererwärmung mindestens einmal jährlich an repräsentativen Probenahmestellen im
Warmwassersystem auf Legionellen zu untersuchen, wenn aus diesen Anlagen Trinkwasser im
Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Hiervon sind auch
Wohnungseigentümer betroffen, die Wohnungen vermieten. Als Großanlagen gelten Warmwasserinstallationen
mit mehr als 400 l Speichervolumen. Neu ist zudem die Anzeigepflicht "Bringpflicht" dieser
Großanlage an das Gesundheitsamt. In der TrinkwV 2011 ist für Legionellen ein technischer
Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml angegeben. Ist dieser im Warmwassersystem überschritten,
müssen Maßnahmen eingeleitet werden.
Wir bieten:
- Untersuchung auf Legionellen im Warmwassersystem
- Beratung bei positiven Befunden
Legionellen
Legionellen siedeln sich bevorzugt im Warmwasserleitungssystem an. Unter den Legionellen ist
besonders Legionella pneumophila als Auslöser der Legionärskrankheit
(einer schweren Lungenentzündung) gefährlich. Das optimale Wachstum von Legionellen liegt bei
einer Temperatur von 20 - 50 °C und wird durch entsprechendes Nährstoffangebot, z.B. einen Biofilm
in Wasserleitungen und/oder Sedimente wie Rost und Kesselstein begünstigt.

